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Creditreform-Workshop
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG – Pflichten und Benachteiligungsverbote für Arbeitgeber"

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das im August 2006 in Kraft getreten ist und ungerechtfertigte Benachteiligungen verhindern und beseitigen soll. Dieser Schutz erstreckt sich insbesondere auf das Arbeitsleben.

Referent: Rechtsanwalt Jens Schott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführer von Creditreform Pforzheim


Zielgruppe

Geschäftsleitung und leitende Mitarbeiter im Personalwesen

Inhalte der Veranstaltung

Der Workshop zeigt Ihnen auf, welche Pflichten das AGG Ihnen als Arbeitgeber zuweist. Erfahren Sie, welche Benachteiligungsverbote Sie durchsetzen und welche Benachteilungen von vornherein unterbunden werden müssen – von der Stellenausschreibung, über das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung. Wir informieren Sie über den Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Benachteiligung und die primären Folgen unzulässiger Benachteiligung nach dem AGG.

Wussten Sie, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht jede Benachteiligung eine Diskriminierung ist? Der Workshop informiert Sie umfassend über die Rechtfertigungsgründe und gibt wertvolle Tipps bzw. Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Auseinandersetzungen mit Ihren Arbeitnehmern.

Veranstaltungstermine und Anmeldung
27. März 2009  in Essen 13:00 - 15:00 Uhr  ---

Der genaue Veranstaltungsort wird Ihnen rechtzeitig mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Teilnahmegebühr

Dieser Workshop ist für Mitglieder von Creditreform Essen kostenfrei.

Sie sind noch kein Mitglied und möchten trotzdem gerne teilnehmen?
Kein Problem. Bitte melden Sie sich bei kundenberatung@essen.creditreform.de

 



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Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zum Creditreform-Workshop hilft Ihnen gerne:

Herr Dominik Bardt
Tel.:
02 01 / 8 72 26-27

 Kontakt per E-Mail
 
 
 
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